Stand: Mai 2026. Pflichtinformation nach EU-Richtlinie 2024/2831 (Platform Workers Directive), Art. 7-10.
Die Software „Ma-Management" setzt zur Unterstützung der Schichtplanung, Verfügbarkeitsbewertung und Bedarfs-Vorhersage algorithmische Entscheidungs-Hilfen ein. Diese Hilfen sind keine vollautomatisierten Entscheidungen im Sinne von Art. 22 DSGVO — jede Vergabe einer Schicht, jede Disposition und jede Beurteilung durchläuft eine menschliche Pruefung durch Owner oder Schichtleitung.
Dieser Hinweis informiert Beschäftigte transparent über die eingesetzten Verfahren, die verarbeiteten Datenkategorien und die Auswirkungen auf den Arbeitsalltag.
Folgende algorithmische Faktoren werden in der Software ausgewertet:
Für die genannten algorithmischen Faktoren werden folgende Datenkategorien verarbeitet:
Eine vollständige Beschreibung der DSGVO-relevanten Verarbeitung findet sich in der Datenschutzerklärung.
Die algorithmischen Faktoren führen ausschließlich zu Vorschlägen für Owner und Schichtleitung. Sie haben keinen direkten Einfluss auf:
Indirekte Auswirkungen können sich aus dem Einsatz ergeben (z.B. häufigere Vorschläge bei guter Wunsch-Match-Quote). Diese werden vor jeder Vergabe durch eine menschliche Entscheidung geprüft und können vom Mitarbeiter angesprochen werden.
Beschäftigte haben — neben den allgemeinen DSGVO-Rechten — folgende spezifische Rechte:
Die Rechte können beim Owner / Schichtleiter oder per E-Mail an den Anbieter (alexander.bryant2718@gmail.com) geltend gemacht werden.
Bei Änderungen an den eingesetzten algorithmischen Faktoren wird dieser Hinweis aktualisiert. Bei wesentlichen Änderungen (neue Faktoren, neue Datenkategorien, geänderte Konsequenzen) werden Beschäftigte mindestens 14 Tage vor Inkrafttreten per E-Mail und durch In-App-Banner informiert; eine erneute Bestätigung ist erforderlich.